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Vorwort

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Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg - Vorpommern
( Kommunalverfassung - KV M-V )

In der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. Juni 2004 (GVOBI. M-V S. 205)

Diese Kommunalverfassung bestehend aus 5 Teilen, wurde zum Schutz der demokratischen Rechte, zum Schutz vor Kooruption und Amtsmisbrauch, sowie zum Schutz aller Bürger und Bürgerinnen entworfen und gesetzlich Verankert. Nichts und niemand sollte je gegen diese Verfassung Verstoßen, noch diese in Frage stellen können.

  • Teil 1: Gemeindeordnung
  • Teil 2: Landkreisordnung
  • Teil 3: Amtsordnung
  • Teil 4: Kommunale Zusammenarbeit
  • Teil 5: Schlußvorschriften


Entsprechend neuen Kenntnissen zu Folge, ist beides möglich!
Doch die Beweißlast ist einseitig, denn kein Amtsschimmel wird seine Kolegen noch sich selbst in Gefahr bringen. So werden auch jehne Menschen die noch den Glauben an Erlichkeit bewahren, in den Strudel von Kooruption mitgezogen und geradezu zu jehnen Werkzeugen von dritten umfunktioniert.


Die Folgenden zwei Elemente dienen zur Einteilung des härtegrades eines Verstoßes.

Hintertürparagrafen sind Paragrafen die durch ehrenamtliche Bürgermeistern oder Amtspersonen, mit geschick dazu verwendet werden, sich hintertüren zu verschafen und daher sehr schwer nachzuweisen sind. Solche hintertürparagrafen können nur dann lokalisiert werden, wenn man sich selbst mit den Gesetzen auseinandersetzt und sich auch mit der derzeitigen Situation Vertraut macht.

Schredder sind Paragrafen, welche durch ehrenamtliche Bürgermeister oder Amtspersonen, vorsätzlich zu ihren Gunsten ausgehebelt und somit Ihrer Rechtsgrundlagen enthoben wurden. Gleichzeitig stellt der Schredder auch die Anzahl der Verstöße dar.

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Hintertürparagrafen



zur Liste
Schredder


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