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Beschwerde unterste Rechtsaufsichtsbehörde

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Henrik Loos Möderitz den 18.10.2005
Friedensstraße 11
19374 Möderitz



Landrat als untere Rechtsaufsichtsbehörde
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim



Betreff: Ablehnung meines Antrags für Entschädigung meiner Auslagen vom 16.08.2005


Sehr geehrter Herr Landrat,

hiermit wende ich mich an Ihnen, um folgende Angelegenheit zu Prüfen, da ich mich in meinen Grundrechten als Gemeindevertreter der Gemeinde Damm beschnitten fühle.
Da ich meine Pflicht als Bürger nach § 19 der Kommunalverfassung nachkam und mich dementsprechend am 13.07.2004 zur Wahl als Gemeindevertreter aufstellen lies, obwohl ich im Europäischen Ausland arbeite.
Dennoch möchte ich die geduld meiner Europäischen Partner nicht aufs spiel setzen und bad unterdessen bei einer Gemeindevertretersitzung um Terminverlegung von derzeit Dienstag auf einen für mich flexibleren Termin zu verlagern. Dieser wurde von vornherein abgelehnt. Erst nach den Nachwalen im Juni dieses Jahres in unserer Gemeinde, startete ich den zweiten versuch bei der ersten gemeinsamen Sitzung, diesen Termin auf eine flexibleren Zeit zu verlegen. Leider wurde der Dienstag ein für alle mal durch eine Abstimmung fest gesetzt. Zumal ich auch dem Bürgermeister Werner Grand darauf verwies, einen Termin zu wählen, wo möglichst alle Gemeindevertreter anwesend sind, da auch mir dadurch Einnamen entgehen und ich dadurch einen extremen Arbeitsausfall erleiden würde.
Auf Grund solcher Unkooperativen Haltung, war meine Kompromissbereitschaft beendet und forderte daher nach § 27 Absatz 1 - 4 der KV M-V Entschädigungsgesetz meinen entgangenen Arbeitsausfall zu erstatten.

Mit Schreiben vom 04.10.2005 wurde mein Antrag ( siehe Kopie ) abgelehnt.
Hierin sehe ich bereits eine Verletzung meines Grundrechts als Gemeindevertreter, welches ich auf keiner weise hinnehmen werde, da ich alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe um meiner Pflicht als Gemeindevertreter nachzukommen und auch alle Gemeindevertreter auf meine Situation aufmerksam gemacht habe, aber der größte teil lieber Freitags seine Freizeit genießen möchte.
Als selbständiger Unternehmer kann ich diese Haltung der Gemeinde ohnehin nicht verstehen, da gerade die Unternehmer als so genanter Impuls unserer wirtschaft dargestellt werden, zudem unter anderem auch die Gemeinde von der Gewerbesteuer profitiert.
Trotz aller Bemühungen, wurden meine Aufwendungen als eine rein private Angelegenheit abgetan. Dies bedeutet durchaus auch Verlust für die Gemeinde, egal aus welcher sicht es gesehen wird. Hierbei muß ich ergänzen, das ich meine Forderung lediglich nur auf den Dienstag bezogen habe, im Grunde ist der Wirtschaftliche Schaden durch diese Sitzungen viel höher, da ich meist Montag schon ab 15:00 Uhr wegfahre und Mittwoch erst am späten Nachmittag auf Arbeit bin, somit geht mir ohnehin schon ein Tag verloren.
Somit werde ich durch den Bürgermeister als auch durch das Amt, in meinem Recht auf Entschädigung und Schutz vor Benachteiligung am Arbeitsplatz beschnitten.
Alleine die Tatsache, das sich einer Übergeordneten Verfassung bedient wird, senkt mein vertrauen in die eigentlichen Demokratischen Rechte und Pflichten der in der Kommunalverfassung und Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung welche für Bürger und Gemeindevertreter geschrieben wurden.
Nach wie vor, werde ich einen für mich flexibleren Termin nichts entgegenstellen.
Solange die Gemeinde jedoch am Dienstag oder Mittwoch festhält, werde ich mein recht mit allen mitteln einfordern. Ich denke das Sie für meine Situation Verständnis haben und hoffe auf eine flexible und friedliche Einigung.






Hochachtungsvoll

Henrik Loos




Anlage: Ablehnung des Antrags
Entschädigungsgesetz Hauptsatzung
Ausschnitt Protokoll mit Abstimmung

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